Lautfeststellung auf Verbandsjugendprüfung (VJP)
Auf einer Verbandsjugendprüfung (VJP) arbeitet ein Hund zwei Hasenspuren. Diese werden mit dem Prädikat "sehr gut" beurteilt. Auf beiden Spuren zeigt der Hund kein Laut.
Im Zuge eines Suchenganges wird vor dem Hund ein Reh hoch, das der Hund aufgrund einer Hecke nur kurz sieht, aber dessen Fährte er anschließend laut über ca. 200 m verfolgt und anschließend zum Führer zurück kehrt.
In der Besprechung der Richtergruppe kommt eine Diskussion über das Eintragen des Lautes auf dem Prüfungszeugnis auf.
Mehrheitlich entscheidet man sich auf:
Art des Jagens: fraglich
Laut an anderem Haarwild: Fährtenlaut am Rehwild
Frage: Ist die Entscheidung der Richtergruppe richtig?
Antwort: Ja, die Entscheidung ist korrekt.
Begründung Gemäß § 10 (3) a VZPO ist nur der am Hasen oder Fuchs festgestellte Laut, als Spurlaut, Sichtlaut oder Stumm unter der Art des Jagens zu vermerken. Da es in diesem Fall im Prüfungsverlauf keine Situation ergab, den Laut festzustellen, ist hier der Punkt fraglich anzukreuzen.
Der an anderem Haarwild gezeigte Laut (Fährten- oder Sichtlaut an anderem Haarwild) ist gemäß §10 (b) zusätzlich auf der Zensurentafel zu vermerken und vom Richterobmann abzuzeichnen. Stummes Verfolgen auf Sicht von anderem Haarwild ist unter Bemerkungen zu dokumentieren. Dies hat die Richtergruppe genau nach PO befolgt.
Beschluss der Stammbuchkommission vom 10.02.2021
VZPO – HALTABZEICHEN (AH)
Auf einer VJP wird ein Hund morgens, als noch viele Hasen auf den Läufen sind, auf eine Hasenspur angesetzt. Er versucht die Spur zu halten, bögelt aber zunächst viel, bis plötzlich in einer Entfernung von ca. 80 – 100 m vom Führer vor dem Hund ein zweiter Hase aufsteht und dann sichtig gejagt wird. Vom Führer wird kein Kommando gegeben, um diese Arbeit zu unterbinden. Der spätere Kommentar des Führers lautet sinngemäß: „Den bei der Spurarbeit nasenmäßig gefundenen Hasen darf und soll mein Hund, wie bei der praktischen Jagd der guten Verlorenbringer, als Lohn für die Nasenleistung auf der Spur energisch jagen und ggf. bringen; ständiges „Runtertrillern“ in solchen Situationen würde das Gegenteil bewirken.“. Bei einem späteren Suchengang mit guter Quersuche stehen in einer Entfernung von ca. 40 m vom Führer plötzlich zwei Hasen vor dem Hund auf, die er anjagt. Auf den Trillerpfiff des Führers geht der Hund sofort in Downlage. Die anschließende Spurarbeit meistert der Hund mit einem hohen „sehr gut“ (11 Punkte). Weiteren Sichtkontakt mit Hasen gibt es an diesem Tage für den Hund nicht. Die Vergabe des AH wird von der Richtergruppe mit der Begründung abgelehnt, der Hund hätte auch an dem ersten sichtigen Hasen gehalten werden müssen.
Frage: War die Entscheidung richtig?
Antwort: Nein, das Leistungszeichen „AH“ muss vergeben werden.
Begründung: Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld an jedem Hasen gehorsam sein den er eräugt, soweit er sich im Einwirkungsbereich des Führers befindet. Dabei muss er mindestens einmal ca. 20 m vom Führer entfernt sein. Dieser Hund befand sich bei der ersten Situation aber bei der Spurarbeit und nicht im Einwirkungsbereich des Hundeführers.