Hundearbeit im Wolfsgebiet Leitfaden für Jagdleiter und Hundeführer
Einladung zur Jagd:
• Jagdleiter gibt Hinweis, dass die Jagd in einem Wolfsgebiet stattfindet.
• Hundeführer und Jagdleiter sollten im Vorfeld der Jagd die landesspezifischen Regelungen zur Begleichung möglicher Schadensfälle abklären.
Vor Beginn der Jagd:
• Jagdleiter informiert Hundeführer über mögliche Wolfsbegegnungen und weist auf Risiko für den Hundeeinsatz hin.
• Jagdleiter weist explizit auf die Möglichkeit hin, dass Wölfe auch Treiber unbemerkt passieren lassen können und im Jagdgebiet bleiben.
• Hundeführer klärt mit Jagdleiter, ob Schäden durch Wölfe ggf. von der Jagdhundeausgleichskasse oder im Einzelfall von einer anderen Versicherung übernommen werden.
Während der Jagd:
• Treiber machen sich durch lautes Rufen bemerkbar. Wölfe haben so die Möglichkeit zum frühzeitigen Rückzug.
• Um ein Aufeinandertreffen von Wolf und Hund zu minimieren, sollten die Hunde erst 20 bis 30 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt werden.
Nachsuche:
• Hundeführer klären vor der Nachsuche, ob ein erster Nachsuchenhund bereits erfolglos im Einsatz war. Ist dies nicht der Fall und verweigert ein passionierter Nachsuchenhund trotzdem die Arbeit, so könnte Wolfswitterung auf der Fährte stehen.
• Schnallen erst am sichtbar kranken Stück, um das Risiko eines Wolfskontaktes zu minimieren.
• Nähe zum Hundeführer ist der beste Schutz des Hundes.
• Keine Experimente: Vom Wolf in Besitz genommenes Wild ist diesem zu überlassen! Nehmen Sie den Hund vorsichtig zurück und entfernen Sie sich ruhig.
Schutz des Jagdhundes im jagdlichen Einsatz:
• Verwendung eines Glöckchens an der Halsung
• Tragen von Hundeschutzwesten
• Einsatz von GPS-Ortungsgeräten
• Grundsätzlich gilt: Niemals den Jagdhund für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnen!
Der Schadensfall
Unfälle mit verletzten bzw. getöteten Jagdhunden können in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Achtung: Nicht alle Bundesländer regeln Ausgleichszahlungen bei Wolfsübergriff en in den Managementplänen.
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