JGHV


Resolution der Hauptversammlung des JGHV zum Rutenkupieren von Jagdgebrauchshunden vom 22.08.2021 in Verden/Aller

  Erstellt: 01. September 2021

 

Die derzeitige rechtliche Regelung verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres (Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1) und hat als Ausnahme bei Jagdhunden festgelegt, dass das Verbot nicht gilt, wenn der Eingriff im Einzelfall bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) hält die Beibehaltung dieser Regelung aus Tierschutzgründen für dringend notwendig, um der Verletzungsgefahr für bestimmte Jagdhunderassen im Einsatz vorzubeugen.

Als Entscheidungshilfe für die Einzelfalllösung schlägt der JGHV folgende Punkte vor.

1.       Die Entscheidung im Einzelfall wird vom Tierarzt getroffen, der auch den Eingriff durchführt. Er hat vor dem Eingriff für jedes           einzelne Tier die Voraussetzungen zu prüfen und die tierärztliche Unbedenklichkeit zu dokumentieren.

 

2.       Der Eingriff durch den Tierarzt erfolgt unter entsprechender Schmerzbehandlung in den ersten vier Lebenstagen der Welpen.

 

3.       Das Kürzen der Rute erfolgt bis maximal zur Hälfte, um die mit der Funktion der Rute verbundenen Leistungen, z. B.                         Kommunikationsmittel bei Caniden, zu erhalten.

 

4.       Der Züchter muss dem Tierarzt eine Bescheinigung seines Zuchtverbandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass es sich                       ausschließlich um Welpen aus jagdlicher Leistungszucht handelt.

 

5.       Der Einzelfall betrifft ausschließlich Hunde, die für die jagdliche Verwendung vorgesehen sind. Kupierte Hunde werden                     ausnahmslos an Jäger abgegeben. Der Käufer hat dem Züchter durch Vorlage des Jagdscheins nachzuweisen, dass er aktiver           Jäger ist.

 

6.       Das Kürzen der Rute von Hunden bestimmter Rassen zur jagdlichen Verwendung ist unerlässlich. Die Maßnahme dient dem           Tierschutz, um zu erwartenden Verletzungen bei jagdlich geführten Hunden zu vermeiden.

 

 

7.       Das Kupieren ist kein Rassestandard. Dennoch ist das Kürzen der Rute von Hunden zur jagdlichen Verwendung im Einzelfall bei     bestimmten Jagdhunderassen unerlässlich, um zu erwartenden schwer behandelbaren Verletzungen zu vermeiden. Zu diesen         Jagdhunderassen gehören u. a. Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Deutsch Stichelhaar, Weimaraner (Kurzhaar),                         Pudelpointer, Griffon, Magyar Viszla, Deutscher Jagdterrier, Glatthaar Foxterrier, Drahthaar Foxterrier, Parson Russell Terrier,         Deutscher Wachtelhund, Bretonischer Vorstehhund und Spaniel


 

Hundearbeit im Wolfsgebiet Leitfaden für Jagdleiter und Hundeführer

 

Einladung zur Jagd:

 

• Jagdleiter gibt Hinweis, dass die Jagd in einem Wolfsgebiet stattfindet.

 

• Hundeführer und Jagdleiter sollten im Vorfeld der Jagd die landesspezifischen Regelungen zur Begleichung möglicher Schadensfälle abklären.

 

Vor Beginn der Jagd:

 

• Jagdleiter informiert Hundeführer über mögliche Wolfsbegegnungen und weist auf Risiko für den Hundeeinsatz hin.

 

• Jagdleiter weist explizit auf die Möglichkeit hin, dass Wölfe auch Treiber unbemerkt passieren lassen können und im Jagdgebiet bleiben.

 

• Hundeführer klärt mit Jagdleiter, ob Schäden durch Wölfe ggf. von der Jagdhundeausgleichskasse oder im Einzelfall von einer anderen Versicherung übernommen werden.

 

Während der Jagd:

 

• Treiber machen sich durch lautes Rufen bemerkbar. Wölfe haben so die Möglichkeit zum frühzeitigen Rückzug.

 

• Um ein Aufeinandertreffen von Wolf und Hund zu minimieren, sollten die Hunde erst 20 bis 30 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt werden.

 

Nachsuche:

 

• Hundeführer klären vor der Nachsuche, ob ein erster Nachsuchenhund bereits erfolglos im Einsatz war. Ist dies nicht der Fall und verweigert ein passionierter Nachsuchenhund trotzdem die Arbeit, so könnte Wolfswitterung auf der Fährte stehen.

 

• Schnallen erst am sichtbar kranken Stück, um das Risiko eines Wolfskontaktes zu minimieren.

 

• Nähe zum Hundeführer ist der beste Schutz des Hundes.

 

• Keine Experimente: Vom Wolf in Besitz genommenes Wild ist diesem zu überlassen! Nehmen Sie den Hund vorsichtig zurück und entfernen Sie sich ruhig.

 

Schutz des Jagdhundes im jagdlichen Einsatz:

 

• Verwendung eines Glöckchens an der Halsung

 

• Tragen von Hundeschutzwesten

 

• Einsatz von GPS-Ortungsgeräten

 

• Grundsätzlich gilt: Niemals den Jagdhund für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnen!

 

Der Schadensfall

 

Unfälle mit verletzten bzw. getöteten Jagdhunden können in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Achtung: Nicht alle Bundesländer regeln Ausgleichszahlungen bei Wolfsübergriff en in den Managementplänen.


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